Made in Wiesbaden
Besondere Geschenke mit Herkunft und Herz
Ob als Mitbringsel für Freunde im Ausland, als kulinarische Erinnerung an einen Besuch in Wiesbaden und dem Taunus oder als stilvolles Dankeschön für Gastgeber: Unsere handgemachten Produkte aus ökologischer Imkerei und traditionellem Streuobstanbau stehen für Regionalität, Qualität und gelebte Nachhaltigkeit – direkt aus dem Taunus.
Bioland-Honig – Der Geschmack blühender Landschaften
Unser Honig wird dort geerntet, wo Bienen noch echte Vielfalt finden: auf Streuobstwiesen, im Arboretum oder an sonnigen Waldrändern. Sortenrein, naturbelassen und nach den strengen Bioland-Richtlinien verarbeitet, steht jeder Honig für eine bestimmte Landschaft und Jahreszeit – ein kulinarisches Andenken mit Tiefe.
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Trefferlein – Die Essenz alter Obstsorten
Trefferlein ist der große Charakter im kleinen Format: ein fein destillierter Brand aus handverlesenen Streuobstsorten des Taunus. In der stilvollen 20ml-Flasche vereint sich Tradition, Handwerk und Heimat – ideal als charmantes Mitbringsel oder als Gruß aus der Region. Jede Flasche erzählt von alten Sorten, ökologischer Bewirtschaftung und echter Brennkunst.
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Taunus Brand Edelbrände – Regional destillierte Raritäten
Unsere Edelbrände entstehen aus handverlesenem Streuobst – sortenrein, schonend verarbeitet und in kleinen Chargen gebrannt. Jeder Brand erzählt die Geschichte eines Baumes, einer Wiese, einer Jahreszeit. Ob Quitte, Mirabelle, Birne oder Apfel: Ideal als edles Geschenk für besondere Anlässe – mit Herkunft und Haltung.
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Warum unsere Produkte das perfekte Gastgeschenk sind:
- Regional verwurzelt: Herkunft aus dem Taunus, Nähe zu Wiesbaden
- Nachhaltig erzeugt: Bioland-Imkerei & ökologischer Obstbau
- Handgemacht mit Charakter: Keine Industrieware, sondern echtes Handwerk
- Emotional & persönlich: Eine geschmackvolle Verbindung zur Heimat
- Ideal für Besucher & Heimkehrer: Als Erinnerung oder Ausdruck regionaler Identität
- Schenken Sie nicht irgendwas – schenken Sie Produkte von Ökologische Imkerei & Obstbau Fischer.
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Hinweis zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Honig und Spirituosen
Bitte beachten Sie vor Ihrer Reise die geltenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und alkoholische Getränke in Ihrem Zielland. Die Vorschriften variieren je nach Land und können sich ändern. Hier einige Beispiele:
Einreise in die EU (z. B. Deutschland):
- Alkohol: Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land dürfen Personen ab 17 Jahren bis zu 1 Liter Spirituosen (über 22 % Vol.) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22 % Vol.) zollfrei mitführen.
- Honig: Die Einfuhr von Honig ist bis zu einer Menge von 2 kg pro Person erlaubt.
Einreise in die Schweiz:
- Alkohol: Personen ab 17 Jahren dürfen bis zu 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 18 % Vol. zollfrei einführen.
- Honig: Die Einfuhr von Honig ist bis zu einer Menge von 2 kg pro Person erlaubt.
Einreise in die USA:
- Alkohol: Personen ab 21 Jahren dürfen bis zu 1 Liter Alkohol zollfrei einführen. Mengen darüber hinaus müssen deklariert und verzollt werden.
- Honig: Die Einfuhr von Honig ist grundsätzlich erlaubt, jedoch raten die US-Behörden davon ab, Honig mitzubringen, da bestimmte Lebensmittelbeschränkungen bestehen.
Einreise nach Großbritannien:
- Alkohol: Reisende dürfen bis zu 1 Liter Spirituosen (über 22 % Vol.) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22 % Vol.) zollfrei einführen.
- Honig: Die Einfuhr von Honig unterliegt seit dem 1. April 2021 strengen Vorschriften. Es sind Einfuhranmeldungen und Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei den zuständigen Zollbehörden Ihres Ziellandes über die aktuellen Bestimmungen.
Quellen:
Zollbestimmungen Großbritannien
Tipp: Für detaillierte Informationen nutzen Sie bitte die offiziellen Webseiten der jeweiligen Zollbehörden oder wenden Sie sich direkt an die zuständigen Stellen.